Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) - Grundsatz

Eine wichtige Aufgabe der Jobcenter ist die Verfolgung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Dies können wir erreichen, indem wir die unterschiedlichen Ausgangssituationen von Frauen und Männern bei der Vermittlung in Arbeit berücksichtigen. Ebenso gilt es, alle unterstützenden Maßnahmen anzubieten und auszuschöpfen.

Gesetzliche Grundlage und Auftrag der Beauftragten für Chancengleichheit

Für die Umsetzung dieser wichtigen Aufgabe ist nach dem Willen des Gesetzgebers in jedem Jobcenter ein Beauftragter bzw. eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) einzusetzen. Die Aufgaben werden in § 18e SGB II definiert. Dazu gehören unter anderem: Die Beratung der Jobcenter in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Der/Die BCA berät aber auch zum beruflichen Wiedereinstieg von Frauen und Männern nach einer Familienphase. Um diesem Auftrag auch Gewicht zu verleihen, engagieren und beteiligen sich die BCA bei der Erstellung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammes.

Kontakt

Im JOBCENTER SAALFELD-RUDOLSTADT übt Frau Diana Sattler die Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit aus.

E-Mail: Jobcenter-Saalfeld-Rudolstadt.BCA@jobcenter-ge.de
 

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