Willkommen im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt
Auch wenn Sie bisher keine laufenden Leistungen nach dem SGB II beziehen, kann geprüft werden, ob durch die gestiegenen Heizkosten ein laufender oder einmaliger Anspruch (Bürgergeld für einen Monat) auf Leistungen nach dem SGB II besteht. Mehr erfahren...
*** Wichtig! Der Bezug einer Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung schließen einen Anspruch auf Bürgergeld aus. Gegebenenfalls kann ein ergänzender Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII bestehen. Zuständig hierfür ist das Sozialamt. ***
Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) regelt die Verpflichtung von Erdgas- und Fernwärmelieferanten, den von ihnen am Stichtag 1. Dezember 2022 belieferten Letztverbrauchern einen einmaligen Entlastungsbetrag für Dezember 2022 gutzuschreiben. Das bedeutet, dass der Staat einen bestimmten Teil der Heizkosten für Erdgas und Fernwärme für den Abrechnungszeitraum übernimmt, der den Monat Dezember 2022 umfasst. Weiter lesen...
Die ab 01.07.2023 gültigen Freibeträge und die damit verbundene geänderte Einkommensanrechnung kann aus technischen Gründen derzeit noch nicht dargestellt werden. Für den Zeitraum ab dem 01.07.2023 erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Änderungsbescheid, in welchem die ab dem 01.07.2023 gültigen Freibeträge zum Einkommen aufgrund des Bürgergeldgesetzes berücksichtigt werden.
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