Willkommen im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt
Zurück ins Berufsleben
Ab dem 01.07.26 werden die gesetzlichen Änderungen des SGB II in Kraft treten. Diese sehen u.a. vor, dass Personen, die ein Kind betreuen, ab Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes eine Arbeitsaufnahme unter Berücksichtigung der Betreuungssituation zuzumuten ist.
Wir möchten Sie bei der Rückkehr ins Berufsleben unterstützen. Dafür bieten wir die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung Zurück ins Berufsleben an.
Selbstverständlich können Sie auch gern einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft in unserem Haus vereinbaren.

*** Weiterbewilligungsanträge zum Bürgergeld nur noch online ***

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Versand von Beendigungsschreiben und dem entsprechenden Weiterbewilligungsantrag nicht erfolgt.
Der Weiterbewilligungsantrag ist über jobcenter.digital zu stellen.
Was müssen Sie beachten? - Wir unterstützen Sie!
Hier finden Sie Informationen zum Thema Energiesparen.
In 3 Schritten zu Ihrem Videotermin
Porto für Anträge, verpasste Öffnungszeiten - das muss nicht mehr sein!
Hier können Sie Ihre Daten eingeben: www.jobcenter.digital
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