Willkommen im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt
In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens entfällt zwar die ausdrückliche Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske. Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter bitten wir Sie allerdings, auch weiterhin – auf freiwilliger Basis - eine Maske zu tragen.
Auch wenn Sie bisher keine laufenden Leistungen nach dem SGB II beziehen, kann geprüft werden, ob durch die gestiegenen Heizkosten ein laufender oder einmaliger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht. Bitte informieren Sie sich hier:
Die Kosten für Haushaltsenergie (wie Strom, Gas, Heizöl) sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen und ein weiterer Preisanstieg ist in den nächsten Monaten realistisch. Diese Preissteigerung belastet die Haushalte stark, insbesondere Haushalte mit niedrigerem Einkommen.
Für Kundinnen und Kunden des Jobcenter gilt die Neuerung des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsdaten ab dem 1. Januar 2023 nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Weiter lesen...
Die ab 01.07.2023 gültigen Freibeträge und die damit verbundene geänderte Einkommensanrechnung kann aus technischen Gründen derzeit noch nicht dargestellt werden. Für den Zeitraum ab dem 01.07.2023 erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Änderungsbescheid, in welchem die ab dem 01.07.2023 gültigen Freibeträge zum Einkommen aufgrund des Bürgergeldgesetzes berücksichtigt werden.
Arbeitsmarkt Monatsstatistik
Veranstaltungen
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 13:00 Uhr | ||
Dienstag | 08:00 - 13:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 13:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:00 - 13:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 13:00 Uhr |
Zur Zeit erreichbar
Kontakt
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