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FAQ - Häufige Fragen
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FAQ                  
Allgemeine Fragen
FAQ´s zu übergreifenden Themen das Jobcenter betreffend
Dies ist möglich, wenn Sie für die Person eine schriftliche Vollmacht ausgestellt und im Jobcenter eingereicht haben. Hierfür können Sie folgenden Vordruck nutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Erstantragstellung persönlich erscheinen und sich nicht vertreten lassen können.
FAQ´s Rund um die Beschäftigung
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Mit der JobZENTRALE können Sie Arbeits- und Ausbildungsstellen in der Umgebung finden.
FAQ´s Rund um die Ausbildung
Du kannst im Landratsamt BaföG beantragen, wenn Du eine schulische Ausbildung aufnimmst und die Voraussetzungen erfüllst.
Du kannst in der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn Du eine betriebliche Ausbildung aufnimmst und die Voraussetzungen erfüllst.
FAQ´s Rund um das Thema Bürgergeld
Die Zuständigkeit für das Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II verbleibt in den Jobcentern.
FAQ´s Rund um Bildung und Teilhabe
Die Aufwendungen für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden zusammen mit dem Bürgergeld beantragt. Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr notwendig. Die Bewilligungsentscheidung erhalten Sie in der Regel nach Vorlage entsprechender Nachweise. Sie bekommen die Kosten erstattet, die Ihnen durch die Schulveranstaltung entstanden sind.
FAQ´s Rund um das Thema Wohnen
Bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben müssen Sie mit dem Wohnungsangebot einen Antrag auf Zusicherung stellen, Gründe für den Umzug angeben und den Bescheid des Jobcenters darüber abwarten.
Den Mietvertrag können Sie erst abschließen, wenn die Zusicherung erteilt wurde.

Bitte begründen Sie Ihr Umzugsanliegen und fügen Sie ein entsprechendes Mietangebot bei. Das Mietangebot muss folgende Informationen enthalten:

  • Adresse und Größe der Wohnung
  • Angaben zu Grundmiete, Betriebs- und Heizkosten
  • Heizart sowie Gesamtwohnfläche des Gebäudes, in welchem sich die Wohnung befindet
FAQ´s zum Unterhalt
 Kindesunterhalt (für minderjährige und unter bestimmten Voraussetzungen
 auch für volljährige Kinder)
                  §§ 1601 ff BGB
 Trennungsunterhalt  §§ 1361 BGB
 Nachehelicher Ehegattenunterhalt  §§ 1569 ff BGB
 Betreuungsunterhalt gegen den Vater/die Mutter bei nichtehelichen Kindern  § 1615I BGB
 Unterhaltsanspruch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz  § 12 LPartG
 

Öffentliche Verkehrsmittel

Nutzen Sie bitte die Fahrplanauskunft vom KomBus!
 
 
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Kurzübersicht unserer Telefonnummern

Bereich Vermittlung
03671 / 53 20 601
 
Bereich Leistung
03671 / 53 20 501 (BG-Endziffer 000-331)
03671 / 53 20 505 (BG-Endziffer 332-653)
03671 / 53 20 513 (BG-Endziffer 654-999)

 
Erstantragsstellung:
03671 / 53 20 509
 
Die vollständige Übersicht finden sie hier.