FAQ´s zu übergreifenden Themen das Jobcenter betreffend
Außerhalb, aber auch innerhalb der Öffnungszeiten können Sie zur Vermeidung langer Wartezeiten folgende Möglichkeiten nutzen:
- Weiterbewilligungsanträge und Veränderungsmitteilungen können online ausgefüllt und eingereicht werden (nach dem Aufrufen der Startseite auf "Anmelden" klicken)
- Nachrichten, Anlagen und Anhänge können über jobcenter.digital bequem und schnell gesendet werden
- Hausbriefkasten: dieser wird täglich geleert, um Ihre Unterlagen umgehend an den Fachbereich weiter zu leiten
- Per Fax: auch hier findet eine tägliche Sichtung und Weiterleitung an den Fachbereich statt.
Informieren Sie bitte sofort das Jobcenter und reichen Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages gemeinsam mit der Veränderungsmitteilung ein. Machen Sie in dieser bitte konkrete Angaben zum Arbeitgeber, der Tätigkeit, zur Arbeitszeit, dem vereinbarten Entgelt und der voraussichtlichen ersten Lohnzahlung. Sobald Ihnen der schriftliche Arbeitsvertrag vorliegt übersenden Sie bitte eine Kopie davon
Sie können diese Änderung schnell und bequem online mitteilen.
Sofern Ihre Miete bisher aufgrund einer Abtretungserklärung direkt durch das Jobcenter an den Vermieter überwiesen wurde, müssen Sie darauf achten, die Mietzahlung unter Umständen zukünftig (wieder) selbst sicherzustellen, z.B. durch Dauerauftrag an den Vermieter. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II aufgrund des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit nur noch in geringer Höhe besteht oder ganz wegfällt.
Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld werden nicht durch das Jobcenter in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes setzen Sie sich bitte selbst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Waren Sie zuletzt vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert, bleiben Sie dies auch während des Leistungsbezuges.
Verfügbar auch in den Sprachen:
Ja. Sie können ein Mobilitätsticket nutzen.
Für Empfänger von Bürgergeld gibt es das Mobilitätsticket in drei Varianten:
- das Mobilitätsticket für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: 33,40 € (monatl.)
- das Mobilitätsticket für den Saale-Orla-Kreis: 33,40 € (monatl.)
- das Mobilitätsticket für die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla: 38,40 € (monatl.)
Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Sie berechtigt sind, das vergünstigte Ticket zu erhalten. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt.
Mit dem Nachweis können Sie sich dann an ein Service-Center von KomBus wenden.
Bitte beachten Sie, dass das Mobi-Ticket nur im jeweiligen Landkreis gültig ist.
Ab 1. Januar 2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden.
Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits- bzw. Liegebescheinigung (bei stationärem Aufenthalt) ist zwingend erforderlich.
Wenn Sie krank sind und deshalb einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter erhalten oder im auf der Internetseite im Bereich telefonische Erreichbarkeit.
Grundsätzlich sind Sie als Bürgergeld-Empfänger/-in verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen. Wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis auch ist dem Jobcenter bei Krankheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Sollten Sie Termine aufgrund langanhaltender Krankheit nicht wahrnehmen können, ist die Vorlage einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung notwendig.
Nein. Sie können im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt einen Antrag stellen, wenn Sie im Landkreis wohnen und eine Wohnsitzauflage für Thüringen haben.
Liegt eine Wohnsitzauflage für ein anderes Bundesland vor, ist das Jobcenter zuständig, in dessen Gebiet Sie nach § 12a Absatz 1 bis 3 AufenthG ihren Wohnsitz zu nehmen haben. Die örtliche Zuständigkeit kann demnach nur in einem Jobcenter begründet werden, das in dem Bundesland der Wohnsitzauflage liegt.
Wird ein bestimmter Wohnort zugewiesen, ist das Jobcenter zuständig, in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz zu nehmen hat.
Hier können Sie herausfinden, welches Jobcenter für Sie zuständig ist.
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert.
Wenn Sie Ihre Tätigkeit in einem nicht reglementierten Beruf ausüben, ist ein anerkannter Berufsabschluss hilfreich, aber nicht notwendig.
Eine Arbeitsaufnahme ist nicht zwingend von Ihren Sprachkenntnissen abhängig.
Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, dass Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben, um sich mit Ihrem Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen verständigen zu können. Für viele Berufs- und Tätigkeitsfelder ist es jedoch wichtig, dass Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch ausreichend sind.
Dann nutzen Sie die Möglicheikeit einer Probearbeit. Sie erhalten hier die Gelegenheit sich über einen Zeitraum von max. 2 Wochen zu testen. Ihr Arbeitslosengeld 2 erhalten Sie weiterhin und können auch anfallende Fahrtkosten erstattet bekommen.
Interesse? Dann setzen Sie sich unbedingt vor Beginn der Probearbeit mit Ihrem Vermittler in Verbindung.
Zur Ausgabe der Antragsformulare wird der Zeitraum Ihrer Probearbeit und die genaue Betriebsbezeichnung / Anschrift benötigt.
Arbeitsgelegenheiten sind Beschäftigungen auf dem sogenannten 2. Arbeitsmarkt (öffentlich geförderte Beschäftigung) für Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind.
Im Rahmen einer solchen Beschäftigung können Sie wieder wertvolle Arbeitserfahrung sammeln, im Team mit Kolleginnen und Kollegen arbeiten und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Es handelt sich um sinnvolle Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern.
Die Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ist eine Chance – entscheidend ist, was Sie daraus machen. Insbesondere für Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht Vollzeit arbeiten können, sind Arbeitsgelegenheiten in einem geschützten Umfeld und mit besonderer Betreuung ein Weg, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Du kannst in der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn Du eine betriebliche Ausbildung aufnimmst und die Voraussetzungen erfüllst.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Dich bei der beruflichen Orientierung, sowie der Ausbildungssuche. Das Jobcenter kann dich dabei ebenfalls aktiv begleiten. Solltest du beim Lernen Schwierigkeiten oder persönliche Probleme haben oder aus anderen Gründen keine betriebliche Ausbildung finden, so können wir prüfen, ob Du für eine überbetriebliche Ausbildungsform (integrativ oder kooperativ) in Frage kommst – dazu berät Dich Deine Arbeitsvermittlerin im Bereich U30 im Jobcenter.
Auf der Internetseite planet-beruf.de, die u.a. bei der Auswahl eines Berufes hilft, finden Sie ein gutes Bewerbungstraing.
Sie können z.B. Ihre vorhandenen Bewerbungsunterlagen mit den dortigen Tipps überprüfen und erfahren, wie Sie eine Online- oder E-Mail-Bewerbung erstellen können. Sie bekommen Tipps für das Vorstellungsgespräch und können Sich auf Auswahltests vorbereiten. Auch die Bewerbung über unsere Jobbörse bekommen Sie gezeigt. Im Info-Center gibt es Arbeitsblätter und Checklisten.
Die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
BMAS – Regelbedarfshöhe 2024
Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige):
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt. Dies gilt aber nur, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.
Bei der Vorlage von Kontoauszügen besteht die Möglichkeit, Empfängernamen bestimmter Soll-Buchungen in den in Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) genannten Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, religiöse Vereinigungen etc.), die keinen Bezug zu den SGB II-Leistungen haben, auf den Kopien der Kontoauszüge zu schwärzen.
Im Verwendungszweck muss dabei die allgemeine Bezeichnung der Buchung (z. B. „Mitgliedsbeitrag“) und deren Höhe noch erkennbar bleiben. Nicht geschwärzt werden dürfen sämtliche Angaben zu Haben-Buchungen, Kontostände (Saldo am Ende des Auszuges) und insbesondere Soll-Buchungen, die von diesem Gesetz betroffen sind (Mietzahlungen, Heizkosten, Stromzahlungen, Zahlungen für Unterhalt und Versicherungsbeiträge usw., vergleiche BSG, Urteil vom 19.02.2009 – B 4 AS 10/08 R).
Haben Sie dieses Konto noch nicht in ein Pfändungsschutzkonto (oder auch P-Konto genannt) umgewandelt? Dann besteht für Sie Handlungsbedarf! Beachten Sie daher bitte folgende Informationen.
Erklärvideos helfen Ihnen, die Anträge und Bescheide des Jobcenters zu verstehen und richtig auszufüllen. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link und erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie tun müssen.
Sollten weiterhin offene Fragen bestehen, können Sie uns auch gern telefonisch kontaktieren.
Wenn Sie eine private Kranken- und Pflegeversicherung haben und Bürgergeld beziehen, zahlt Ihnen das Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss für die Beiträge. Der Zuschuss ist auf die Höhe des halbierten Beitrags im Basistarif begrenzt.
Wenn Sie Grundsicherung beantragen, können Sie in Ihrem bisherigen Versicherungstarif bleiben oder in den Basistarif wechseln. Wenn Sie Ihrem bisherigen Tarif behalten, wird der Betrag mit dem halbierten Basistarif verglichen. Den günstigeren Betrag erhalten Sie als Zuschuss.
Hinweise beim Wechsel in den Basistarif
Wenn Sie nach dem 15. März 2020 aufgrund finanzieller Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln oder bereits gewechselt sind, gilt: Endet Ihr Bezug von Bürgergeld innerhalb von 2 Jahren, können Sie ohne Gesundheitsprüfung in Ihren altern Tarif zurückwechseln. Dazu müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellen.
Dauert Ihre Hilfebedürftigkeit länger als 2 Jahre, müssen Sie in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung machen, wenn Sie wieder in den alten Tarif wechseln möchten. Das führt zum Teil zu deutlich höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen.
Verbleiben Sie im Basistarif, müssen Sie nach Ende des Leistungsbezugs den vollen Beitrag im Basistarif zahlen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Versicherungsunternehmen beraten.
Weitere Informationen finden Sie im …
Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
06073 Halle / Saale
einreichen. Nicht beim Jobcenter!
Bedarf | Leistung aus dem Bildungspaket | |||
Persönlicher Schulbedarf | Sie erhalten eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Sie müssen dafür eine Schulbescheinigung vorlegen. | |||
Lernförderung (Nachhilfe) | Die Kosten werden übernommen. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot. Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2023 gilt: Wird ab dem 1. Juli 2021 ein Lernförderungsbedarf festgestellt, müssen Sie die Nachhilfe nicht gesondert beantragen. Das gilt auch, wenn der Bewilligungszeitraum bereits vor dem 1. Juli 2021 begonnen hat oder erst nach dem 31. Dezember 2023 endet. |
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Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung | Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden. | |||
Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote | Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale von derzeit 15,00 €. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach. | |||
Fahrt zur Schule |
Sie müssen zuerst ein Antrag beim Schulträger (Schule informiert) stellen. Dieser ist vorrangig zuständig. Erst wenn dieser den Antrag abgehlehnt, kann im Jobcenter ein Antrag gestellt werden. In der Regel gibt es dann einen Zuschuss zur Monatskarte. Voraussetzung: Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Ab welcher Entfernung genau die Monatskarte bezuschusst wird, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter. |
Den Mietvertrag können Sie erst abschließen, wenn die Zusicherung erteilt wurde.
Bitte begründen Sie Ihr Umzugsanliegen und fügen Sie ein entsprechendes Mietangebot bei. Das Mietangebot muss folgende Informationen enthalten:
- Adresse und Größe der Wohnung
- Angaben zu Grundmiete, Betriebs- und Heizkosten
- Heizart sowie Gesamtwohnfläche des Gebäudes, in welchem sich die Wohnung befindet
Wenn Ihnen ein Darlehen gewährt wird, erfolgt die Rückzahlung ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.
Wichtig ist, dass Sie das Geld auch für diesen Zweck verwenden. Ihr Jobcenter kann die Kosten aber auch direkt an den Vermieter der Wohnung zahlen, zum Beispiel, wenn Sie Mietschulden haben oder Vermieter darauf besteht.
Bitte legen Sie Ihrem Jobcenter die jährliche Nebenkostenabrechnung vor. Falls Sie Nebenkosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel ebenfalls die Kosten – Heizkosten eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Nachzahlungen werden nur in angemessener Höhe anerkannt.
Mitteilungspflicht: Sollten Sie eine Gutschrift aus Ihrer Neben- oder Heizkostenabrechnung bekommen, dann müssen Sie dies Ihrem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im folgenden Monat verrechnet. Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausbezahlt bekommen.
Kindesunterhalt (für minderjährige und unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder) |
§§ 1601 ff BGB | |
Trennungsunterhalt | §§ 1361 BGB | |
Nachehelicher Ehegattenunterhalt | §§ 1569 ff BGB | |
Betreuungsunterhalt gegen den Vater/die Mutter bei nichtehelichen Kindern | § 1615I BGB | |
Unterhaltsanspruch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz | § 12 LPartG |
Sollte das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt den bestehenden Unterhaltstitel zur Durchsetzung von übergegangen Unterhaltsansprüchen im Rahmen der Zwangsvollstreckung benötigen, so sind Sie verpflichtet auf Verlangen den originalen Unterhaltstitel (vollstreckbare Ausfertigung) der Behörde vorzulegen. Selbstverständlich erhalten Sie den Original-Titel nach erfolgter Titelumschreibung wieder zurück.
Der Beistand hat die Aufgabe, sich um die rechtlichen Belange Ihres Kindes bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen und dem Erstellen von Jugendamtsurkunden über Unterhaltsverpflichtungen, zu kümmern.
Sollte der Kindesvater die Vaterschaft nicht anerkennen oder bei der Vaterschaftsfeststellung nicht mitwirken, so können Sie ebenfalls die Hilfe des Jugendamtes (Beistandschaft) in Anspruch nehmen.
Aber auch das Vorliegen eines echten Wechselmodells entbindet nicht von der Unterhaltsverpflichtung.
Teilen sich die Eltern wechselweise zu gleichen Teilen die Betreuung, ist der jeweils andere Elternteil zum Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen beide Elternteile können nicht miteinander verrechnet werden. Im Fall des Wechselmodells haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen.