Hausordnung und Hausrecht
Für Besucher und Kunden des Jobcenters Saalfeld-Rudolstadt (folgend Jobcenter) gelten die folgenden Regelungen in beiden Dienstgebäuden (Bahnhofstrasse 3 und 5):
Hausordnung
-
Verhalten Sie sich bitte ruhig und rücksichtsvoll.
-
Unser Jobcenter ist ein gewaltfreier Ort. Wir tolerieren keine Gewalt in unseren Räumlichkeiten. Personen, die beleidigend, bedrohend oder aggressiv auftreten, werden aufgefordert, dieses Verhalten umgehend zu ändern und im Weigerungsfall des Hauses verwiesen. Personen, die Sach- oder Personenschäden verursachen, werden sofort des Hauses verwiesen und erhalten eine Strafanzeige und Schadensersatzklage.
-
Wir bitten Sie, Ihren Aufenthalt in den Dienstgebäuden nicht über den für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen. Der Aufenthalt in den Räumen des Jobcenters ist nur während der Servicezeiten gestattet. Bitte halten Sie sich nur in den ausgewiesenen Wartebereichen auf.
-
Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstige private Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Garderobe bzw. Gegenstände wird nicht übernommen.
-
Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen, der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen in den Dienstgebäuden sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsführung des Jobcenters erlaubt.
-
Der Verkauf, das Anbieten und das Verteilen von Waren, Dienstleistungen oder Druckschriften sowie Sammlungen und Versammlungen jeder Art sind nicht gestattet.
-
Das Mitbringen von Tieren ist verboten (ausgenommen bestätigte Blindenhunde).
-
In den Dienstgebäuden herrscht absolutes Rauchverbot.
-
Das Mitführen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken und Suchtmitteln ist in den Dienstgebäuden des JC nicht gestattet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, das Anliegen von unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Kunden zu bearbeiten und können diese Personen des Hauses verweisen.
-
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder gefährlichen Gegenständen und gefährlichen Stoffen/ Substanzen ist verboten.
-
Sollten Ihnen verdächtige Gegenstände oder Beschädigungen auffallen, so informieren Sie bitte das Personal.
-
Den Anordnungen der Sicherheitskräfte (Sicherheitsdienst, Wachschutz, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
-
Hauseingänge, Fluchttüren, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten und dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.
Hausrecht
Die Geschäftsführung des Jobcenters übt das Hausrecht zum Schutz der Besucher, Kunden und Mitarbeiter aus und hat die unmittelbare Ausübung auf den Sicherheitsdienst und das Personal delegiert.Bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgen Strafanzeigen, Hausverbote und ggf. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Geschäftsführung.