Selbständigkeit und Existenzgründung

Selbständigkeit und Hilfebedürftigkeit
Sind Sie selbständig tätig und erwirtschaften nicht genug Gewinn, um Ihren persönlichen und/ oder den Lebensunterhalt Ihrer Familie tragen zu können?
Auch dann haben Sie die Möglichkeit, Leistungen aus der Grundsicherung zu beantragen.
Nehmen Sie bitte mit dem Erstantragsservice des Jobcenters telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 03671 - 5320 509 auf. Persönliche Vorsprachen werden ausschließlich nach der telefonischen Kontaktaufnahme terminiert vereinbart.
Unsere Kollegen nehmen sich Ihrem Anliegen an. Im Anschluss wird in einem persönlichen Gespräch Ihre finanzielle Situation besprochen. Berücksichtigung findet Ihre Prognose über den zu erwartenden Gewinn für die ersten 6 Monate nach der Antragstellung und sämtliche Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
Nehmen Sie bitte mit dem Erstantragsservice des Jobcenters telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 03671 - 5320 509 auf. Persönliche Vorsprachen werden ausschließlich nach der telefonischen Kontaktaufnahme terminiert vereinbart.
Unsere Kollegen nehmen sich Ihrem Anliegen an. Im Anschluss wird in einem persönlichen Gespräch Ihre finanzielle Situation besprochen. Berücksichtigung findet Ihre Prognose über den zu erwartenden Gewinn für die ersten 6 Monate nach der Antragstellung und sämtliche Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.

Existenzgründung
Existenzgründung als Weg aus der Hilfebedürftigkeit.
Sie beziehen aktuell Leistung aus der Grundsicherung und sehen Ihre Zukunft in einer selbständigen Tätigkeit? Dann sprechen Sie ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter an. Wir geben Ihnen hilfreiche Hinweise vor der Existenzgründung, beraten Sie zu Fördermöglichkeiten und sozialer Absicherung.