Sind Sie selbständig tätig und erwirtschaften nicht genug Gewinn, um Ihren persönlichen und/ oder den Lebensunterhalt Ihrer Familie tragen zu können?
Nehmen Sie bitte mit dem Erstantragsservice des Jobcenters telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 03671 - 5320 509 auf. Persönliche Vorsprachen werden ausschließlich nach der telefonischen Kontaktaufnahme terminiert vereinbart.
Unsere Kollegen nehmen sich Ihrem Anliegen an. Im Anschluss wird in einem persönlichen Gespräch Ihre finanzielle Situation besprochen. Berücksichtigung findet Ihre Prognose über den zu erwartenden Gewinn für die ersten 6 Monate nach der Antragstellung und sämtliche Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
Sollte die Selbstständigkeit doch nicht Ihr Weg sein, hilft Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihr persönlicher Ansprechpartner eine Alternative zu finden. Gemeinsam mit Ihnen wird Ihre persönliche Situation analysiert und eine angemessene und verantwortungsbewusste Ausstiegsstrategie entwickelt.
Existenzgründung als Weg aus der Hilfebedürftigkeit.
Ein sinnvoller Weg aus der Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit kann die Aufnahme einer selbständigen oder einer freiberuflichen Tätigkeit sein. Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern werden wir alle Fragen um die geplante Existenzgründung versuchen zu klären, die Tragfähigkeit zu erhöhen und zu eventuelle notwendigen Geldleistungen beraten.
In einer angemessenen Zeit, dies kann bis zu 2 Jahren sein, werden wir gemeinsam nach einer umfangreichen Analyse, versuchen ihre Einkommenssituation zu stabilisieren bzw. geeignete Alternativen mit Ihnen entwickeln.
Sollte sich herausstellen, dass eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit doch nicht die richtige Lösung darstellt, wird Ihre persönliche Ansprechpartnerin, Ihr persönlicher Ansprechpartner gemeinsam mit Ihnen geeignet Maßnahmen finden, die eine Beendigung oder Reduzierung der Hilfebedürftigkeit bewirken.
Unsere erfahrenen Netzwerkpartner vom stehen mit Rat und Tat sehr umfangreich zur Verfügung.