Der Antrag auf Bürgergeld

Nutzen Sie unsere Hilfe!
Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese Kosten nicht durch das Einkommen und/oder Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft gedeckt sind.
Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn dies erheblich ist. Danach gilt eine Höchstgrenze (kein Freibetrag, sondern Ausschlussgrund) für kurzfristig verwertbares Vermögen (z.B. Barmittel, Sparguthaben, Tagesgelder, Wertpapiersparpläne und -depots.) bei
40.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
15.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.
Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.
Auch wenn "nur" Leistungen für einen Monat beantragt werden, muss ein vollständiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden, da der Anspruch berechnet werden muss.
Wenn Sie vorab berechnen wollen, ob Sie vielleicht ergänzend Leistungen des Jobcenters Saalfeld-Rudolstadt bekommen können, nutzen Sie bitte den Bürgergeldrechner der Caritas. Klicken Sie einfach auf den Button und folgen Sie den Anweisungen zur Eingabe.
Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn dies erheblich ist. Danach gilt eine Höchstgrenze (kein Freibetrag, sondern Ausschlussgrund) für kurzfristig verwertbares Vermögen (z.B. Barmittel, Sparguthaben, Tagesgelder, Wertpapiersparpläne und -depots.) bei
40.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
15.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.
Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.
Auch wenn "nur" Leistungen für einen Monat beantragt werden, muss ein vollständiger Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden, da der Anspruch berechnet werden muss.
Wenn Sie vorab berechnen wollen, ob Sie vielleicht ergänzend Leistungen des Jobcenters Saalfeld-Rudolstadt bekommen können, nutzen Sie bitte den Bürgergeldrechner der Caritas. Klicken Sie einfach auf den Button und folgen Sie den Anweisungen zur Eingabe.
Das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Ergebnisse der Berechnung!

Der Neuantrag
Sie haben bisher noch keine Leistungen vom Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt bekommen? Sie sind in den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gezogen? Ihr Leistungsanspruch im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt war unterbrochen?
Dann nehmen Sie bitte mit dem Erstantragsservice des Jobcenters telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 03671 - 5320 509 auf. Persönliche Vorsprachen werden ausschließlich nach der telefonischen Kontaktaufnahme terminiert vereinbart.
Unsere Kollegen nehmen sich Ihrem Anliegen an. Im Anschluss wird in einem persönlichen Gespräch Ihre finanzielle Situation besprochen. Hier erhalten Sie auch einen Termin zur Ausgabe Ihrer Antragsunterlagen.
Anschließend werden alle notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den ggf. mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfragt und erfasst.
Am Tag der Antragsausgabe prüfen wir Ihre Identität, händigen Ihnen Ihre Antragsunterlagen aus und vereinbaren einen Abgabetermin. Zu guter Letzt wollen wir mit Ihnen über Ihre berufliche Situation sprechen.
Bitte planen Sie für Ihre Neuantragstellung ausreichend Zeit ein.
Unsere Kollegen nehmen sich Ihrem Anliegen an. Im Anschluss wird in einem persönlichen Gespräch Ihre finanzielle Situation besprochen. Hier erhalten Sie auch einen Termin zur Ausgabe Ihrer Antragsunterlagen.
Anschließend werden alle notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den ggf. mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfragt und erfasst.
Am Tag der Antragsausgabe prüfen wir Ihre Identität, händigen Ihnen Ihre Antragsunterlagen aus und vereinbaren einen Abgabetermin. Zu guter Letzt wollen wir mit Ihnen über Ihre berufliche Situation sprechen.
Bitte planen Sie für Ihre Neuantragstellung ausreichend Zeit ein.

Vorrangige Leistungen
In die Berechnung des Bürgergelds sind sogenannte vorrangige Leistungen einzubeziehen, die von Ihnen umgehend zu beantragen sind.
Solche vorrangigen Leistungen sind z.B.:
- Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)
- Kindergeld & Kinderzuschlag (Familienkasse) *** Über den KiZ-Lotse der Familienkasse kann man sich umfassend über den Kinderzuschlag informieren und diesen auch beantragen.***
- Unterhalt/Unterhaltsvorschuss (Jugendamt)
- Renten aller Art (Rententräger)
- Mutterschaftsgeld (Krankenkasse)
- Elterngeld (Elterngeldstelle)
- Berufsausbildungsbeihilfe - BAB (Agentur für Arbeit)
- Krankengeld (Krankenkasse)
- Wohngeld (Wohngeldstelle) - externer Wohngeldrechner (www.wohngeld.org)