Arbeitsaufnahme - Was dann?
Sie haben eine Arbeit gefunden, das freut uns sehr für Sie. Herzlichen Glückwunsch.
Arbeit lohnt sich! Ein Teil Ihres Lohnes wird auf das Bürgergeld angerechnet, aber natürlich haben Sie immer mehr Geld zur Verfügung, als wenn Sie keiner Arbeit nachgehen würden. Das gilt auch schon bei einer geringen Stundenzahl!
Vergessen Sie dabei nicht: Das Ziel sollte immer sein, ohne Bürgergeld auszukommen!
Vergessen Sie dabei nicht: Das Ziel sollte immer sein, ohne Bürgergeld auszukommen!
Welche Unterlagen muss ich im Jobcenter einreichen?
Folgende Unterlagen sind von Ihnen zur Anzeige Ihrer Arbeitsaufnahme im Jobcenter einzureichen:
1. Die Veränderungsmitteilung - am besten online oder in Papierform
2. Die Anlage Einkommen zur Feststellung der Einkommensverhältnisse
jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person. Aufwendungen, die im Rahmen Ihrer Arbeitsaufnahme entstehen, sind unter Punkt 4 des Vordrucks anzugeben. Absetzungsfähig sind unter anderem: Kfz-Haftpflicht, Fahrkosten, Unterhalt ...
3. Kopie des Arbeitsvertrages. Ihren Arbeitsvertrag erhalten Sie vor Arbeitsbeginn. Sollte dieser noch nicht vorliegen, benötigen wir folgende Angaben:
- Name des Arbeitgebers
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Umfang: Vollzeit-/Teilzeit/Minijob - Wann erhalten Sie die erste Lohnzahlung?
4. Die Einkommensbescheinigung - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts. Die Bescheinigung ist nach der ersten Lohnzahlung
vom Arbeitgeber auszufüllen und durch Sie einzureichen.
5. Ein Kontoauszug, aus dem der Zufluss des Arbeitseinkommens ersichtlich ist.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben vollständig und richtig und auf den Unterlagen alle notwendigen Unterschriften vorhanden sind. Auf dem Arbeitsvertrag und auf der Einkommensbescheinigung sind die Unterschrift sowie der Stempel des Arbeitgebers notwendig.
Vermeiden Sie so eine Überzahlung von Leistungen nach dem SGB II,
diese muss immer von Ihnen zurückgezahlt werden.
1. Die Veränderungsmitteilung - am besten online oder in Papierform
2. Die Anlage Einkommen zur Feststellung der Einkommensverhältnisse
jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person. Aufwendungen, die im Rahmen Ihrer Arbeitsaufnahme entstehen, sind unter Punkt 4 des Vordrucks anzugeben. Absetzungsfähig sind unter anderem: Kfz-Haftpflicht, Fahrkosten, Unterhalt ...
3. Kopie des Arbeitsvertrages. Ihren Arbeitsvertrag erhalten Sie vor Arbeitsbeginn. Sollte dieser noch nicht vorliegen, benötigen wir folgende Angaben:
- Name des Arbeitgebers
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Umfang: Vollzeit-/Teilzeit/Minijob - Wann erhalten Sie die erste Lohnzahlung?
4. Die Einkommensbescheinigung - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts. Die Bescheinigung ist nach der ersten Lohnzahlung
vom Arbeitgeber auszufüllen und durch Sie einzureichen.
5. Ein Kontoauszug, aus dem der Zufluss des Arbeitseinkommens ersichtlich ist.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben vollständig und richtig und auf den Unterlagen alle notwendigen Unterschriften vorhanden sind. Auf dem Arbeitsvertrag und auf der Einkommensbescheinigung sind die Unterschrift sowie der Stempel des Arbeitgebers notwendig.
Vermeiden Sie so eine Überzahlung von Leistungen nach dem SGB II,
diese muss immer von Ihnen zurückgezahlt werden.
Woran muss ich noch denken?
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht wie Sie am besten zur Arbeit kommen?
Manchmal befindet sich eine Arbeitsstelle in der Nähe der Wohnung, sodass diese zu Fuß oder auch mit dem Fahrrad gut erreichbar ist.
Es kann aber auch sein, dass die Entfernung zum Arbeitsort zu groß ist oder Sie flexibel sein müssen und dies zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht leisten können. Möglicherweise sind Sie auf die Nutzung des eigenen PKW angewiesen, da zum Beispiel die Flexibilität zwischen Familie und
Beruf so besser vereinbart werden kann.
Bei der Fahrt mit dem PKW müssen Sie beachten, dass in der Nähe der Arbeitsstelle auch Parkplätze vorhanden sind. Diese können ggf. kostenpflichtig sein.
Ist Ihre Arbeitsstelle vielleicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar? Dies kann eine kostengünstigere und bequemere Alternative
zu der Nutzung des PKW sein.
Auskünfte zu den einzelnen Fahrplänen sowie den Fahrpreisen finden Sie hier:
https://www.kombus-online.eu/
https://www.bahn.de/
Manchmal befindet sich eine Arbeitsstelle in der Nähe der Wohnung, sodass diese zu Fuß oder auch mit dem Fahrrad gut erreichbar ist.
Es kann aber auch sein, dass die Entfernung zum Arbeitsort zu groß ist oder Sie flexibel sein müssen und dies zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht leisten können. Möglicherweise sind Sie auf die Nutzung des eigenen PKW angewiesen, da zum Beispiel die Flexibilität zwischen Familie und
Beruf so besser vereinbart werden kann.
Bei der Fahrt mit dem PKW müssen Sie beachten, dass in der Nähe der Arbeitsstelle auch Parkplätze vorhanden sind. Diese können ggf. kostenpflichtig sein.
Ist Ihre Arbeitsstelle vielleicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar? Dies kann eine kostengünstigere und bequemere Alternative
zu der Nutzung des PKW sein.
Auskünfte zu den einzelnen Fahrplänen sowie den Fahrpreisen finden Sie hier:
https://www.kombus-online.eu/
https://www.bahn.de/