Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, was zu tun ist, wenn Sie ein Schreiben vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben.
Der Inkasso-Service der BA ist dafür zuständig, Forderungen einzuziehen. Dabei handelt er im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Wenn Sie Post vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, haben Sie möglicherweise zu Unrecht Leistungen oder Leistungen in falscher Höhe bezogen. Das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt bzw. die Bundesagentur für Arbeit fordert diese nun zurück. In dem Schreiben erfahren Sie:
- Warum Sie Geld zurückzahlen müssen
- Wieviel Geld Sie zurückzahlen müssen
- Bis wann Sie das Geld zurückzahlen müssen
- Wie Sie den Inkasso-Service kontaktieren können
- Welche Vertragsgegenstandsnummer Sie als Verwendungszweck auf der Überweisung angeben müssen
Überweisen Sie den geforderten Betrag rechtzeitig und in einer Summe. Der Empfänger der Überweisung steht auf dem Schreiben des Inkasso-Service. Kontaktieren Sie den Inkasso-Service frühzeitig, wenn Sie den geforderten Betrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückzahlen können. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge.
Weitere Informationen zum Inkasso-Service erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt, wenn Ihnen unklar ist, warum Sie Geld zurückzahlen müssen.
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Besuchszeiten: |
Postadresse: Görresstraße15 45657Recklinghausen |
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Fax: 02361 402923 |
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Montag bis Freitag: 8–18Uhr 0800 4555510 (gebührenfrei) |
E-Mail: Inkasso-Service@arbeitsagentur.de |