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Post vom Inkasso-Service – was tun?
Inkasso-Service
Der Inkasso-Service der BA ist dafür zuständig, Forderungen einzuziehen. Dabei handelt er im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, was zu tun ist, wenn Sie ein Schreiben vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben.
Der Inkasso-Service der BA ist dafür zuständig, Forderungen einzuziehen. Dabei handelt er im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
 
Warum erhalten Sie Post vom Inkasso-Service?

Wenn Sie Post vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, haben Sie möglicherweise zu Unrecht Leistungen oder Leistungen in falscher Höhe bezogen. Das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt bzw. die Bundesagentur für Arbeit fordert diese nun zurück. In dem Schreiben erfahren Sie:

  • Warum Sie Geld zurückzahlen müssen
  • Wieviel Geld Sie zurückzahlen müssen
  • Bis wann Sie das Geld zurückzahlen müssen
  • Wie Sie den Inkasso-Service kontaktieren können
  • Welche Vertragsgegenstandsnummer Sie als Verwendungszweck auf der Überweisung angeben müssen
Was ist zu tun, wenn Sie Post vom Inkasso-Service erhalten haben?

Überweisen Sie den geforderten Betrag rechtzeitig und in einer Summe. Der Empfänger der Überweisung steht auf dem Schreiben des Inkasso-Service. Kontaktieren Sie den Inkasso-Service frühzeitig, wenn Sie den geforderten Betrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückzahlen können. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge.

Weitere Informationen zum Inkasso-Service erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt, wenn Ihnen unklar ist, warum Sie Geld zurückzahlen müssen.

Kontakt Inkasso-Service - Forderungen allgemein

Besucher-Adresse:
Lessingstraße49
45657 Recklinghausen
 

Besuchszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8–15:30Uhr
Freitag: 8–12:30Uhr

 
  Postadresse:
Görresstraße15
45657Recklinghausen
Fax:
02361 402923
  Telefon-Zeiten:

Montag bis Freitag: 8–18Uhr

0800 4555510 (gebührenfrei)
  E-Mail:
Inkasso-Service@arbeitsagentur.de

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Nutzen Sie bitte die Fahrplanauskunft vom KomBus!
 
 
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Kurzübersicht unserer Telefonnummern

Bereich Vermittlung
03671 / 53 20 601
 
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03671 / 53 20 501 (BG-Endziffer 000-331)
03671 / 53 20 505 (BG-Endziffer 332-653)
03671 / 53 20 513 (BG-Endziffer 654-999)

 
Erstantragsstellung:
03671 / 53 20 509
 
Die vollständige Übersicht finden sie hier.
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